06431 - 53484

Navigation überspringen
  • Trauerfall
    • Was tun im Trauerfall?
    • Unser Angebot
    • Bestattungsarten & Grabformen
    • Mensch + Tier Bestattungen
    • Trauerdruck
  • Über uns
    • Über uns
    • Team
    • Trauerhalle
    • Sachverständiger
    • Engagement
  • Der Abschied
    • Trauerfeier
    • Zeremonien
    • Abschiedsrituale
    • Friedhöfe und Ruhewälder
  • Vorsorge
    • Bestattungsvorsorge
    • Bestattungskosten
    • Das Erbe
    • Organspende & Patientenverfügung
  • Wissenswert
    • Kinder und Tod
    • Kondolenz
    • Trauerliteratur
    • Hospize
    • Downloads
    • Berufsbild Bestattungsfachkraft
  • AKTUELLES
    • Gedenkportal
    • Qualität im Handwerk
    • Newsletter
    • Erklärvideos

Kondolenz

Beileidsbekundung

Eine Geste des Mitgefühls: Wir möchten Sie ermutigen, Hinterbliebenen im Trauerfall Momente des Trosts und der Zuversicht zu spenden.

Schreiben Sie Ihre Kondolenzkarte bzw. den Brief handschriftlich. Elektronische Kurznachrichten oder E-Mails können schnell unpersönlich wirken. Für die Beileidsbekundung eignet sich hochwertiges Briefpapier oder eine passende Trauerkarte, die Sie in Buchhandlungen oder im gut sortierten Schreibwarenladen finden.

Trost durch Worte

Lassen Sie die Angehörigen wissen, dass die Nachricht über den Tod des Menschen auch Sie betroffen macht. Sie können an eine besondere Eigenschaft des Verstorbenen erinnern oder an ein gemeinsames Erlebnis, das Sie mit ihm verbinden. Am Ende sollten Sie den Hinterbliebenen Kraft wünschen und Ihr Mitgefühl ausdrücken. Bitte achten Sie darauf, inhaltslose Floskeln zu vermeiden. Vielleicht hilft Ihnen ein passendes Zitat, das Ihren Gefühlen Ausdruck verleiht. Trauernde sollten spüren, dass ihre Mitmenschen ihre Gefühle ernst nehmen und sie in dieser Zeit nicht allein sind.

06431 53484

Hinter den Eichen 10a
65604 Elz

info@schermert.de

Navigation überspringen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Genderhinweis

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und impliziert keine Wertung.